FTI-Insolvenz

Veröffentlicht am 19. Juni 2024 um 11:55

Kurz vor Sommerferien wacht die ganze Reisewelt auf eine erschrockene Nachricht, dass der drittgrößte Reiseveranstalter in Deutschland Insolvenz angemeldet hat.

Was bedeutet das für viele Menschen, die von dieser Insolvenz betroffen haben, sei Mitarbeiter des Konzerns oder die Kunden, die schon was gebucht haben oder die schon aktuell im Urlaub sind im Ausland. Es ist echt ein trauriges und unangenehmes Thema, aber wir versuchen in diesem Artikel, wichtige Informationen über diesen aktuellen Zustand zu liefern.

Über FTI*

Reiseveranstalter

Mit Veranstaltern wie BigXtra & 5vorFlug bietet die Gruppe Reiseerlebnisse in über 120 Ländern an. Dazu gehören Urlaube mit Eigenanreise, Badeurlaube, individuelle Reisen, Kreuzfahrten, Städtereisen und Fernreisen sowohl pauschal als auch modular. 

FTI eigene Hotels

Insgesamt mehr als 50 Unterkünfte in acht Ländern gehören zur FTI-eigenen Hotelkette mit Marken wie Labranda Hotels & Resorts und die Design Plus Hotels, die Kairaba Hotels & Resorts, Lemon & Soul Hotels, Club Sei sowie die Meeting Point managed Hotels.

 

Worldwide Zahlen & Fakten

  • 11000Mitarbeitende weltweit
  • 6Quellmärkte
  • 120Zielgebiete
  • 4,1Milliarden € Umsatz
  • 15%Marktanteil auf dem deutschen Markt

 

Anfang 2023 eröffnete FTI in Hurghada ein neues Headquarter

Die FTI Group hat in Hurghada ein neues Headquarter für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eröffnet. Bislang waren die etwa 500 Mitarbeitenden von Meeting Point Egypt, Meeting Point Hotels und RedSea24 über mehrere Standorte verteilt.

Vorläufiges Insolvenzverfahren FTI Touristik GmbH: Alle FTI-Reisen ab 06. Juli 2024 werden abgesagt

Alle Reisen mit Abreisedatum ab Samstag, o6. Juli 2024, werden umgehend von FTI storniert +++ Bisher geleistete Zahlungen von Pauschalreise-Kunden sind über den DRSF abgesichert/Kunden müssen keine weiteren Zahlungen leisten +++ Trotz intensiver Verhandlungen mit Mitbewerbern wurde keine Lösung zur Übernahme der Pauschalreisen gefunden/Intensive Prüfung war im Interesse aller Kunden und Beteiligten notwendig +++ Zukunft der knapp 230 TVG-Reisebüros ist gesichert

München, 14. Juni 2024 – Trotz intensiver Bemühungen und Verhandlungen mit mehreren Marktteilnehmern des insolventen Reiseveranstalters FTI konnte keine zufriedenstellende Lösung zur Übernahme der übrigen, bereits gebuchten Pauschalreisen gefunden werden.  Die FTI Touristik GmbH wird daher alle Reisen mit Abreisetermin ab Samstag, 06. Juli 2024, unverzüglich stornieren. Nach dem entsprechenden Beschluss des Gläubigerausschusses am Freitagnachmittag hat das Unternehmen damit begonnen, die betroffenen Kunden sowie die Leistungspartner von FTI wie Reisebüros oder Hoteliers über die Stornierungen zu informieren.

Betroffen sind alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen, die Kunden für Abreisen ab dem 06. Juli 2024 über die insolventen Gesellschaften FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH sowie über die Vertriebsmarke 5vorFlug gebucht haben.

*Quelle: Über die FTI GROUP – Infos & Zahlen (fti-group.com)

*Was passiert mit Urlaubern, die bereits verreist sind?

Das Auswärtige Amt hat Feriengästen Unterstützung zugesagt, die von der Insolvenz betroffen sind. Ein Sprecher sagte. das Amt stehe über seinen Krisenstab im Austausch mit dem Deutschen Reiseverband und dem DRSF. Die deutsche Reiseindustrie und der DRSF kümmerten sich um die Rückholung und Unterstützung der betroffenen Touristen.

*Quelle: FTI storniert alle Reisen: Das müssen Urlauber wissen - Alle Infos (rp-online.de)

*Was passiert mit den Mitarbeitern?

Mitarbeiter eines Betriebs sind zunächst auch dann weiterhin im Betrieb beschäftigt, wenn dieser insolvent ist. Die Insolvenz selbst ist zudem auch kein legitimer Grund für eine Kündigung. Klar ist aber auch: Eine Insolvenz führt in der Regel mittelfristig dazu, dass Teile des Unternehmens oder gar das ganze Unternehmen stillgelegt werden. Wie lange die Gehaltszahlungen fortgesetzt und Mitarbeiter weiter beschäftigt werden können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Im FTI-Fall zahlt der Staat für drei Monate Insolvenzgeld für Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten. FTI-Mitarbeiter, die im Ausland arbeiten, haben allerdings keinen Anspruch auf diese Hilfe.

*Quelle: Insolvenz bei FTI: Das gilt jetzt für Arbeitnehmer | Geld und Verbraucher e.V. - GVI

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